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   VGH Bayern, 19.12.2018 - 15 ZB 18.33135   

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https://dejure.org/2018,46280
VGH Bayern, 19.12.2018 - 15 ZB 18.33135 (https://dejure.org/2018,46280)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.12.2018 - 15 ZB 18.33135 (https://dejure.org/2018,46280)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 15 ZB 18.33135 (https://dejure.org/2018,46280)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 103 Abs. 1; AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 Satz 4; VwGO § 108 Abs. 2, § 138 Nr. 3
    Asyl, Georgien: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung in einem Asylverfahren

  • rewis.io

    Asyl, Georgien: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3 ; AsylG § 78 Abs. 4 S. 4
    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung in einem Asylverfahren

  • rechtsportal.de

    Asyl (Georgien); Berufungszulassung (abgelehnt); Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs (verneint); Sachverhaltsaufklärung; Amtsermittlungspflicht; Beweiswürdigung; Sachverhaltswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 31.10.2018 - 8 ZB 17.30339

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag einer äthiopischen Asylbewerberin

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2018 - 15 ZB 18.33135
    Zudem wäre selbst wenn eine Fallgestaltung vorläge, in der eine ggf. gebotene, aber unterbliebene Sachverhaltsaufklärung im Einzelfall einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör darstellen könnte, den im erstinstanzlichen Verfahren anwaltlich vertretenen Klägern der Erfolg des Zulassungsantrags auch deshalb versagt, weil es ihnen im gerichtlichen Verfahren erster Instanz offen stand, einen förmlichen Beweisantrag zu stellen, um sich selbst vor Gericht das rechtliche Gehör zu verschaffen (vgl. BayVGH, B.v. 31.10.2018 - 8 ZB 17.30339 - juris Rn. 10; SächsOVG, B.v. 7.2.2018 - 4 A 142/18.A - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Einen substantiierten Sachvortrag dahingehend, dass das Gericht auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung auch ohne einen Beweisantrag Anlass zur weiteren Aufklärung hätte sehen müssen, ist der Zulassungsbegründung nicht zu entnehmen (vgl. BayVGH, B.v. 31.10.2018 a.a.O.).

  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95

    Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2018 - 15 ZB 18.33135
    Ein Verfahrensfehler in Form der Versagung rechtlichen Gehörs liegt vor, wenn das Gericht einen entscheidungserheblichen Vortrag der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen bzw. bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. BVerwG, U.v. 20.11.1995 - 4 C 10.95 - NVwZ 1996, 378 = juris Rn. 13 m.w.N.) oder einen entsprechenden Vortrag dadurch vereitelt hat, dass es unter Verstoß gegen das Prozessrecht den Beteiligten die Möglichkeit zu weiterem Vortrag abgeschnitten hat und dieser übergangene bzw. vereitelte Vortrag nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserheblich war (vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2017 - 15 ZB 17.30494 - juris Rn. 24 m.w.N.; B.v. 5.9.2018 - 15 ZB 18.32208 - juris Rn. 4; B.v. 8.10.2018 - 15 ZB 17.30545 - noch unveröffentlicht.).
  • VGH Bayern, 08.10.2018 - 15 ZB 17.30545

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in asylrechtlicher Streitigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2018 - 15 ZB 18.33135
    Ein Verfahrensfehler in Form der Versagung rechtlichen Gehörs liegt vor, wenn das Gericht einen entscheidungserheblichen Vortrag der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen bzw. bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. BVerwG, U.v. 20.11.1995 - 4 C 10.95 - NVwZ 1996, 378 = juris Rn. 13 m.w.N.) oder einen entsprechenden Vortrag dadurch vereitelt hat, dass es unter Verstoß gegen das Prozessrecht den Beteiligten die Möglichkeit zu weiterem Vortrag abgeschnitten hat und dieser übergangene bzw. vereitelte Vortrag nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserheblich war (vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2017 - 15 ZB 17.30494 - juris Rn. 24 m.w.N.; B.v. 5.9.2018 - 15 ZB 18.32208 - juris Rn. 4; B.v. 8.10.2018 - 15 ZB 17.30545 - noch unveröffentlicht.).
  • VGH Bayern, 08.08.2017 - 15 ZB 17.30494

    Geltendmachung einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2018 - 15 ZB 18.33135
    Ein Verfahrensfehler in Form der Versagung rechtlichen Gehörs liegt vor, wenn das Gericht einen entscheidungserheblichen Vortrag der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen bzw. bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. BVerwG, U.v. 20.11.1995 - 4 C 10.95 - NVwZ 1996, 378 = juris Rn. 13 m.w.N.) oder einen entsprechenden Vortrag dadurch vereitelt hat, dass es unter Verstoß gegen das Prozessrecht den Beteiligten die Möglichkeit zu weiterem Vortrag abgeschnitten hat und dieser übergangene bzw. vereitelte Vortrag nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserheblich war (vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2017 - 15 ZB 17.30494 - juris Rn. 24 m.w.N.; B.v. 5.9.2018 - 15 ZB 18.32208 - juris Rn. 4; B.v. 8.10.2018 - 15 ZB 17.30545 - noch unveröffentlicht.).
  • OVG Niedersachsen, 20.09.2018 - 10 LA 284/18

    Abschiebungsverbot; Attest; posttraumatische Belastungsstörung; Beweisantrag;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2018 - 15 ZB 18.33135
    Ein Aufklärungsmangel als solcher begründet grundsätzlich - so auch hier - weder einen Gehörsverstoß, noch gehört er zu den sonstigen Verfahrensmängeln im Sinne von § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG, § 138 VwGO (vgl. jeweils m.w.N.: OVG NRW, B.v. 18.10.2018 - 4 A 746/18.A - juris Rn. 18; NdsOVG, B.v. 20.9.2018 - 10 LA 284/18 - juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 16.11.2017 - 20 ZB 17.31538

    Erfolgsloser, auf eine Abweichungsrüge gestützter Berufungszulassungsantrag eines

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2018 - 15 ZB 18.33135
    Bei einer sog. kumulativen Mehrfachbegründung muss aber hinsichtlich jedes Begründungsstranges ein Zulassungsgrund dargelegt sein und vorliegen, um dem Antrag auf Zulassung der Berufung zum Erfolg zu verhelfen (vgl. BayVGH, B.v. 16.11.2017 - 20 ZB 17.31538 - juris Rn. 2 m.w.N.; B.v. 18.12.2017 - 15 ZB 17.31757 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 18.12.2017 - 15 ZB 17.31757

    Erfolgloser Antrag der Zulassung der Berufung eines palästinensischen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2018 - 15 ZB 18.33135
    Bei einer sog. kumulativen Mehrfachbegründung muss aber hinsichtlich jedes Begründungsstranges ein Zulassungsgrund dargelegt sein und vorliegen, um dem Antrag auf Zulassung der Berufung zum Erfolg zu verhelfen (vgl. BayVGH, B.v. 16.11.2017 - 20 ZB 17.31538 - juris Rn. 2 m.w.N.; B.v. 18.12.2017 - 15 ZB 17.31757 - juris Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2018 - 4 A 746/18

    Drohen einer Verfolgung bei Rückkehr in das Heimatland; Verletzung des Anspruchs

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2018 - 15 ZB 18.33135
    Ein Aufklärungsmangel als solcher begründet grundsätzlich - so auch hier - weder einen Gehörsverstoß, noch gehört er zu den sonstigen Verfahrensmängeln im Sinne von § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG, § 138 VwGO (vgl. jeweils m.w.N.: OVG NRW, B.v. 18.10.2018 - 4 A 746/18.A - juris Rn. 18; NdsOVG, B.v. 20.9.2018 - 10 LA 284/18 - juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 05.09.2018 - 15 ZB 18.32208

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen fehlender Verletzung rechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2018 - 15 ZB 18.33135
    Ein Verfahrensfehler in Form der Versagung rechtlichen Gehörs liegt vor, wenn das Gericht einen entscheidungserheblichen Vortrag der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen bzw. bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. BVerwG, U.v. 20.11.1995 - 4 C 10.95 - NVwZ 1996, 378 = juris Rn. 13 m.w.N.) oder einen entsprechenden Vortrag dadurch vereitelt hat, dass es unter Verstoß gegen das Prozessrecht den Beteiligten die Möglichkeit zu weiterem Vortrag abgeschnitten hat und dieser übergangene bzw. vereitelte Vortrag nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserheblich war (vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2017 - 15 ZB 17.30494 - juris Rn. 24 m.w.N.; B.v. 5.9.2018 - 15 ZB 18.32208 - juris Rn. 4; B.v. 8.10.2018 - 15 ZB 17.30545 - noch unveröffentlicht.).
  • OVG Sachsen, 07.02.2018 - 4 A 142/18

    Gehörsrüge; Amtsermittlung; Überraschungsentscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2018 - 15 ZB 18.33135
    Zudem wäre selbst wenn eine Fallgestaltung vorläge, in der eine ggf. gebotene, aber unterbliebene Sachverhaltsaufklärung im Einzelfall einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör darstellen könnte, den im erstinstanzlichen Verfahren anwaltlich vertretenen Klägern der Erfolg des Zulassungsantrags auch deshalb versagt, weil es ihnen im gerichtlichen Verfahren erster Instanz offen stand, einen förmlichen Beweisantrag zu stellen, um sich selbst vor Gericht das rechtliche Gehör zu verschaffen (vgl. BayVGH, B.v. 31.10.2018 - 8 ZB 17.30339 - juris Rn. 10; SächsOVG, B.v. 7.2.2018 - 4 A 142/18.A - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.06.2019 - 15 ZB 19.32283

    Aufstockerklage eines in Griechenland als subsidiär Schutzberechtigten

    Durch Mängel der gerichtlichen Sachverhalts- und Beweiswürdigung kann der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG, § 138 Nr. 3 VwGO, § 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG) allenfalls dann verletzt sein, wenn ein besonders schwerwiegender Verstoß vorliegt, vor allem wenn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Gerichts auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (vgl. BayVGH, B.v. 21.7.2008 - 1 ZB 08.30252 - juris Rn. 9; B.v. 12.10.2018 - 8 ZB 18.31172 - juris Rn. 15 m.w.N.; B.v. 19.12.2018 - 15 ZB 18.33135 - juris Rn. 6; B.v. 16.1.2019 - 15 ZB 19.30148 - juris Rn. 7; SächsOVG, B.v. 4.1.2018 - 5 A 578/17.A - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 16.01.2019 - 15 ZB 19.30148

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

    Durch Mängel der gerichtlichen Sachverhalts- und Beweiswürdigung kann der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG, § 138 Nr. 3 VwGO, § 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG) daher allenfalls in krassen Ausnahmefällen verletzt sein, wenn ein besonders schwerwiegender Verstoß vorliegt, vor allem wenn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Gerichts auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (vgl. BayVGH, B.v. 12.10.2018 - 8 ZB 18.31172 - juris Rn. 15 m.w.N.; B.v. 19.12.2018 - 15 ZB 18.33135 - noch unveröffentlicht).
  • VGH Bayern, 20.02.2020 - 15 ZB 20.30194

    Unglaubhaftigkeit des vorgetragenen traumatisierenden Ereignisses

    Auch soweit ausnahmsweise eine unterbliebene Sachverhaltsaufklärung im Einzelfall einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör darstellen kann, wäre dem im erstinstanzlichen Verfahren und insbesondere auch in der mündlichen Verhandlung anwaltlich vertretenen Kläger der Erfolg des Zulassungsantrags schon deshalb zu versagen, weil es ihm im gerichtlichen Verfahren erster Instanz offen stand, einen förmlichen Beweisantrag zu stellen, um sich selbst vor Gericht das rechtliche Gehör zu verschaffen (vgl. BayVGH, B.v. 31.10.2018 - 8 ZB 17.30339 - juris Rn. 10; B.v. 19.12.2018 - 15 ZB 18.33135 - juris Rn. 7; SächsOVG, B.v. 7.2.2018 - 4 A 142/18.A - juris Rn. 6 m.w.N.; OVG NRW, B.v. 2.1.2020 - 19 A 4368/18.A - juris Rn. 6 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.06.2019 - 15 ZB 19.32063

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - keine Versagung des rechtlichen Gehörs

    Durch Mängel der gerichtlichen Sachverhalts- und Beweiswürdigung kann der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG, § 138 Nr. 3 VwGO, § 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG) allenfalls dann verletzt sein, wenn ein besonders schwerwiegender Verstoß vorliegt, vor allem wenn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Gerichts auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (vgl. BayVGH, B.v. 12.10.2018 - 8 ZB 18.311172 - juris Rn. 15 m.w.N.; B.v. 19.12.2018 - 15 ZB 18.33135 - juris Rn. 6; B.v. 7.1.2019 - 15 ZB 19.30027 - juris Rn. 5; B.v. 16.1.2019 - 15 ZB 19.30148 - juris Rn. 7; B.v. 30.4.2019 - 15 ZB 19.31547).
  • VGH Bayern, 27.06.2019 - 15 ZB 19.32352

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs

    Selbst bei Mängeln der gerichtlichen Sachverhalts- und Beweiswürdigung kann der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG, § 138 Nr. 3 VwGO, § 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG) allenfalls dann verletzt sein, wenn ein besonders schwerwiegender Verstoß vorliegt, vor allem wenn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Gerichts auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (vgl. BayVGH, B.v. 12.10.2018 - 8 ZB 18.311172 - juris Rn. 15 m.w.N.; B.v. 19.12.2018 - 15 ZB 18.33135 - juris Rn. 6; B.v. 7.1.2019 - 15 ZB 19.30027 - juris Rn. 5; B.v. 16.1.2019 - 15 ZB 19.30148 - juris Rn. 7; B.v. 30.4.2019 - 15 ZB 19.31547 - noch unveröffentlicht).
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